Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/08/0042

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 13722 A/1992

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

92/08/0042

Entscheidungsdatum

20.10.1992

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten eines Vermittelten als Vereitelung iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG zu qualifizieren ist, kommt es zunächst darauf an, ob dieses Verhalten überhaupt für das Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses ursächlich war. Ist die Kausalität zwischen dem Verhalten des Vermittelten und dem Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses zu bejahen, dann muß geprüft werden, ob der Vermittelte vorsätzlich gehandelt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080042.X04

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2010

Dokumentnummer

JWR_1992080042_19921020X04

Rechtssatz für 94/08/0050

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

94/08/0050

Entscheidungsdatum

05.09.1995

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/10/20 92/08/0042 4

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten eines Vermittelten als Vereitelung iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG zu qualifizieren ist, kommt es zunächst darauf an, ob dieses Verhalten überhaupt für das Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses ursächlich war. Ist die Kausalität zwischen dem Verhalten des Vermittelten und dem Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses zu bejahen, dann muß geprüft werden, ob der Vermittelte vorsätzlich gehandelt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994080050.X02

Im RIS seit

18.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1994080050_19950905X02

Rechtssatz für 98/08/0121

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

98/08/0121

Entscheidungsdatum

18.10.2000

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/08/0042 E 20. Oktober 1992 VwSlg 13722 A/1992 RS 4

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten eines Vermittelten als Vereitelung iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG zu qualifizieren ist, kommt es zunächst darauf an, ob dieses Verhalten überhaupt für das Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses ursächlich war. Ist die Kausalität zwischen dem Verhalten des Vermittelten und dem Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses zu bejahen, dann muß geprüft werden, ob der Vermittelte vorsätzlich gehandelt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998080121.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1998080121_20001018X01

Rechtssatz für 98/08/0340

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

98/08/0340

Entscheidungsdatum

18.10.2000

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/08/0042 E 20. Oktober 1992 VwSlg 13722 A/1992 RS 4

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten eines Vermittelten als Vereitelung iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG zu qualifizieren ist, kommt es zunächst darauf an, ob dieses Verhalten überhaupt für das Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses ursächlich war. Ist die Kausalität zwischen dem Verhalten des Vermittelten und dem Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses zu bejahen, dann muß geprüft werden, ob der Vermittelte vorsätzlich gehandelt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998080340.X02

Im RIS seit

18.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1998080340_20001018X02

Rechtssatz für 98/08/0392

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

98/08/0392

Entscheidungsdatum

18.10.2000

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/08/0042 E 20. Oktober 1992 VwSlg 13722 A/1992 RS 4

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten eines Vermittelten als Vereitelung iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG zu qualifizieren ist, kommt es zunächst darauf an, ob dieses Verhalten überhaupt für das Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses ursächlich war. Ist die Kausalität zwischen dem Verhalten des Vermittelten und dem Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses zu bejahen, dann muß geprüft werden, ob der Vermittelte vorsätzlich gehandelt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998080392.X01

Im RIS seit

11.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2009

Dokumentnummer

JWR_1998080392_20001018X01

Rechtssatz für 98/08/0410

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

98/08/0410

Entscheidungsdatum

18.10.2000

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/08/0042 E 20. Oktober 1992 VwSlg 13722 A/1992 RS 4

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten eines Vermittelten als Vereitelung iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG zu qualifizieren ist, kommt es zunächst darauf an, ob dieses Verhalten überhaupt für das Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses ursächlich war. Ist die Kausalität zwischen dem Verhalten des Vermittelten und dem Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses zu bejahen, dann muß geprüft werden, ob der Vermittelte vorsätzlich gehandelt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998080410.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1998080410_20001018X01

Rechtssatz für 99/03/0358

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

99/03/0358

Entscheidungsdatum

11.12.2002

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/08/0042 E 20. Oktober 1992 VwSlg 13722 A/1992 RS 4

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten eines Vermittelten als Vereitelung iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG zu qualifizieren ist, kommt es zunächst darauf an, ob dieses Verhalten überhaupt für das Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses ursächlich war. Ist die Kausalität zwischen dem Verhalten des Vermittelten und dem Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses zu bejahen, dann muß geprüft werden, ob der Vermittelte vorsätzlich gehandelt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999030358.X02

Im RIS seit

21.03.2003

Dokumentnummer

JWR_1999030358_20021211X02