Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
98/03/0180
Entscheidungsdatum
08.09.1998
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
99/02 Personentransport Gütertransport auf der Straße
Norm
TransitVwVereinbarung Ökopunktesystem 1992 Art3 Z1;
TransitVwVereinbarung Ökopunktesystem 1992 Art4 Z1;
VStG §44a Z2;
Rechtssatz
Mit dem Nichtmitführen einer Ökokarte mit entwerteten gültigen Ökopunkten für eine Transitfahrt - wie es dem Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Bescheid zur Last gelegt wurde - wird gegen Art. 3 Z. 1 in Verbindung mit Art. 4 Z. 1 der TransitVwVereinbarung verstoßen. Diese Normen wären daher gemäß § 44a Z. 2 VStG im Spruch des Straferkenntnisses anzuführen gewesen.Mit dem Nichtmitführen einer Ökokarte mit entwerteten gültigen Ökopunkten für eine Transitfahrt - wie es dem Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Bescheid zur Last gelegt wurde - wird gegen Artikel 3, Ziffer eins, in Verbindung mit Artikel 4, Ziffer eins, der TransitVwVereinbarung verstoßen. Diese Normen wären daher gemäß Paragraph 44 a, Ziffer 2, VStG im Spruch des Straferkenntnisses anzuführen gewesen.
Schlagworte
Mängel im Spruch Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrift
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998030180.X02
Dokumentnummer
JWR_1998030180_19980908X02