Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 98/03/0180

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

98/03/0180

Entscheidungsdatum

08.09.1998

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
99/02 Personentransport Gütertransport auf der Straße

Norm

TransitVwVereinbarung Ökopunktesystem 1992 Art3 Z1;
TransitVwVereinbarung Ökopunktesystem 1992 Art4 Z1;
VStG §44a Z2;

Rechtssatz

Mit dem Nichtmitführen einer Ökokarte mit entwerteten gültigen Ökopunkten für eine Transitfahrt - wie es dem Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Bescheid zur Last gelegt wurde - wird gegen Artikel 3, Ziffer eins, in Verbindung mit Artikel 4, Ziffer eins, der TransitVwVereinbarung verstoßen. Diese Normen wären daher gemäß Paragraph 44 a, Ziffer 2, VStG im Spruch des Straferkenntnisses anzuführen gewesen.

Schlagworte

Mängel im Spruch Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrift

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998030180.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1998030180_19980908X02