Der zur Haftung für Abgabenschulden der KG herangezogene Masseverwalter hätte den nunmehr behaupteten Anspruch der Masse an die Abgabenbehörde mittels Klage durchsetzen müssen. Im Haftungsverfahren ist es unzulässig, einen im Konkursverfahren versäumten Anspruch durch Verringerung des Haftungsbetrages nachzuholen.