Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 97/12/0347

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

97/12/0347

Entscheidungsdatum

01.07.1998

Index

L24002 Gemeindebedienstete Kärnten

Norm

StadtbeamtenG Krnt 1969 §35e Abs2 idF 1982/050;
StadtbeamtenG Krnt 1993 §82 Abs2;

Rechtssatz

Den Aspekten der Höherwertigkeit, die in der Vorbildung bzw in der Laufbahn ihren Ausdruck finden, kommt keine Bedeutung zu, wenn die Verwendung des Beamten unverändert der Verwendungsgruppe A zuzurechnen ist und die Laufbahnerwartung mit Erreichen der Dienstklasse römisch acht praktisch als erfüllt anzusehen ist (Hinweis E 20.10.1981, 81/12/0088).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997120347.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1997120347_19980701X05