Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 97/12/0347

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

97/12/0347

Entscheidungsdatum

01.07.1998

Index

L24002 Gemeindebedienstete Kärnten

Norm

StadtbeamtenG Krnt 1969 §35e Abs2 idF 1982/050;
StadtbeamtenG Krnt 1993 §82 Abs2;

Rechtssatz

Eine qualifizierte Verwendungsänderung kann nicht bloß bei einer Veränderung in der formellen hierarchischen Stellung gegeben sein (Hinweis E 20.12.1995, 95/12/0163). Es kommt vielmehr in der Frage der Gleichwertigkeit auf die tatsächliche Verwendung an, wobei dem Umstand des Anspruches auf Verwendungszulage (Leiterzulage) bzw ihrer Höhe die Bedeutung eines beachtlichen Indizes für die Frage des Vorliegens einer qualifizierten Verwendungsänderung zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997120347.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1997120347_19980701X04