Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
97/12/0347
Entscheidungsdatum
01.07.1998
Index
L24002 Gemeindebedienstete Kärnten
Norm
StadtbeamtenG Krnt 1969 §35e Abs2 idF 1982/050;
StadtbeamtenG Krnt 1993 §82 Abs2;
Rechtssatz
Eine qualifizierte Verwendungsänderung kann nicht bloß bei einer Veränderung in der formellen hierarchischen Stellung gegeben sein (Hinweis E 20.12.1995, 95/12/0163). Es kommt vielmehr in der Frage der Gleichwertigkeit auf die tatsächliche Verwendung an, wobei dem Umstand des Anspruches auf Verwendungszulage (Leiterzulage) bzw ihrer Höhe die Bedeutung eines beachtlichen Indizes für die Frage des Vorliegens einer qualifizierten Verwendungsänderung zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997120347.X04
Dokumentnummer
JWR_1997120347_19980701X04