Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1998

Geschäftszahl

97/12/0347

Rechtssatz

Eine qualifizierte Verwendungsänderung kann nicht bloß bei einer Veränderung in der formellen hierarchischen Stellung gegeben sein (Hinweis E 20.12.1995, 95/12/0163). Es kommt vielmehr in der Frage der Gleichwertigkeit auf die tatsächliche Verwendung an, wobei dem Umstand des Anspruches auf Verwendungszulage (Leiterzulage) bzw ihrer Höhe die Bedeutung eines beachtlichen Indizes für die Frage des Vorliegens einer qualifizierten Verwendungsänderung zukommt.