Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 97/10/0139

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

97/10/0139

Entscheidungsdatum

31.01.2000

Index

L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein

Norm

NatSchG Stmk 1976 §4;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Begriff ANKÜNDIGUNG im Sinne des Paragraph 4, Stmk NatSchG 1976 umfasst sowohl die Vorrichtungen und Gegenstände, auf denen die Ankündigung angebracht ist (zB Werbetafel) als auch die Ankündigung selbst, also die durch sie vermittelte Botschaft (Hinweis E vom 31.Mai 1999, 99/10/0017). Das Vorbringen, ein naturschutzbehördlicher Entfernungsauftrag dürfe sich IMMER NUR

AUF DIE WERBETAFEL BESCHRÄNKEN, NICHT JEDOCH AUF DIE PLAKATWAND

bzw NUR AUF DIE ANKÜNDIGUNG SELBST, NICHT JEDOCH AUF DIE ERRICHTETE HOLZTAFEL geht von verfehlten Vorstellungen über den Inhalt des Begriffes ANKÜNDIGUNGEN aus.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997100139.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009

Dokumentnummer

JWR_1997100139_20000131X02