Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
97/06/0243
Entscheidungsdatum
20.05.1998
Index
L85007 Straßen Tirol
Norm
LStG Tir 1989 §67 Abs1 lita;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/03/17 92/06/0155 2
Stammrechtssatz
Ist die enteignete Fläche Teil eines bereits bestehenden - nicht eines erst zu errichtenden - Weges, in den sie durch Verordnung des Gemeinderates einbezogen wurde, so ist der Bedarf iSd § 62 Abs 1 lit a Tir LStG 1989 zu bejahen.Ist die enteignete Fläche Teil eines bereits bestehenden - nicht eines erst zu errichtenden - Weges, in den sie durch Verordnung des Gemeinderates einbezogen wurde, so ist der Bedarf iSd Paragraph 62, Absatz eins, Litera a, Tir LStG 1989 zu bejahen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997060243.X01
Dokumentnummer
JWR_1997060243_19980520X01