Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 97/02/0283

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

97/02/0283

Entscheidungsdatum

27.01.1998

Index

36 Wirtschaftstreuhänder

Norm

WTBO §3;
WTBO §42 Abs1 litb;
WTBO §6;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/02/0515

Rechtssatz

Das dem Wirtschaftstreuhänder entgegengebrachte Vertrauen in wirtschaftlichen Angelegenheiten im Interesse des Publikums rechtfertigt eine Interpretation hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeiten dahin, daß die wirtschaftliche Unzuverlässigkeit in eigenen Belangen bei einem Berufsstand, der in wirtschaftlichen Dingen eine besondere Fachkenntnis in Anspruch nimmt, bedenklicher ist als etwa ein weit zurückliegender Konkurs bei einem (noch) nicht diesem Berufsstand Angehörenden (Hinweis E 25.2.1997, 97/04/0020).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997020283.X03

Im RIS seit

03.04.2001

Dokumentnummer

JWR_1997020283_19980127X03