Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
97/02/0283
Entscheidungsdatum
27.01.1998
Index
36 Wirtschaftstreuhänder
Norm
WTBO §3;
WTBO §42 Abs1 litb;
WTBO §6;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/02/0515
Rechtssatz
Das dem Wirtschaftstreuhänder entgegengebrachte Vertrauen in wirtschaftlichen Angelegenheiten im Interesse des Publikums rechtfertigt eine Interpretation hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeiten dahin, daß die wirtschaftliche Unzuverlässigkeit in eigenen Belangen bei einem Berufsstand, der in wirtschaftlichen Dingen eine besondere Fachkenntnis in Anspruch nimmt, bedenklicher ist als etwa ein weit zurückliegender Konkurs bei einem (noch) nicht diesem Berufsstand Angehörenden (Hinweis E 25.2.1997, 97/04/0020).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997020283.X03
Dokumentnummer
JWR_1997020283_19980127X03