Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.1998

Geschäftszahl

97/02/0283

Rechtssatz

Das dem Wirtschaftstreuhänder entgegengebrachte Vertrauen in wirtschaftlichen Angelegenheiten im Interesse des Publikums rechtfertigt eine Interpretation hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeiten dahin, daß die wirtschaftliche Unzuverlässigkeit in eigenen Belangen bei einem Berufsstand, der in wirtschaftlichen Dingen eine besondere Fachkenntnis in Anspruch nimmt, bedenklicher ist als etwa ein weit zurückliegender Konkurs bei einem (noch) nicht diesem Berufsstand Angehörenden (Hinweis E 25.2.1997, 97/04/0020).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

97/02/0515