Verwaltungsgerichtshof
27.01.1998
97/02/0283
Das dem Wirtschaftstreuhänder entgegengebrachte Vertrauen in wirtschaftlichen Angelegenheiten im Interesse des Publikums rechtfertigt eine Interpretation hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeiten dahin, daß die wirtschaftliche Unzuverlässigkeit in eigenen Belangen bei einem Berufsstand, der in wirtschaftlichen Dingen eine besondere Fachkenntnis in Anspruch nimmt, bedenklicher ist als etwa ein weit zurückliegender Konkurs bei einem (noch) nicht diesem Berufsstand Angehörenden (Hinweis E 25.2.1997, 97/04/0020).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
97/02/0515