Der Hinweis auf einen in einer Anzeige erhobenen TatVERDACHT stellt keine taugliche Begründung für das Vorliegen des Tatbestandes des § 12 Abs 1 WaffG dar.Der Hinweis auf einen in einer Anzeige erhobenen TatVERDACHT stellt keine taugliche Begründung für das Vorliegen des Tatbestandes des Paragraph 12, Absatz eins, WaffG dar.