Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 94/18/0503

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

94/18/0503

Entscheidungsdatum

29.09.1994

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §10 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Der jahrelange (hier ca vierjährige) unberechtigte Aufenthalt des Fremden gefährdet die öffentliche Ordnung auf dem Gebiet des Fremdenwesens. Die aus der in diesem Zeitraum geschlossenen Ehe abgeleiteten familiären Interessen des Fremden am weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet treten demgegenüber zurück, zumal die Ehe während des unberechtigten Aufenthaltes des Fremden geschlossen wurde und die Eheleute nicht mit einem längeren erlaubten Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet rechnen durften.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180503.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1994180503_19940929X01

Rechtssatz für 96/19/1046

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

96/19/1046

Entscheidungsdatum

20.06.1996

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §10 Abs1 Z4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/19/1047

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/09/29 94/18/0503 1

Stammrechtssatz

Der jahrelange (hier ca vierjährige) unberechtigte Aufenthalt des Fremden gefährdet die öffentliche Ordnung auf dem Gebiet des Fremdenwesens. Die aus der in diesem Zeitraum geschlossenen Ehe abgeleiteten familiären Interessen des Fremden am weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet treten demgegenüber zurück, zumal die Ehe während des unberechtigten Aufenthaltes des Fremden geschlossen wurde und die Eheleute nicht mit einem längeren erlaubten Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet rechnen durften.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996191046.X02

Im RIS seit

02.05.2001

Dokumentnummer

JWR_1996191046_19960620X02

Rechtssatz für 96/19/1981

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

96/19/1981

Entscheidungsdatum

14.02.1997

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §10 Abs1 Z4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/09/29 94/18/0503 1 (hier: Eheschließung des Fremden während der Geltungsdauer des Touristensichtvermerkes)

Stammrechtssatz

Der jahrelange (hier ca vierjährige) unberechtigte Aufenthalt des Fremden gefährdet die öffentliche Ordnung auf dem Gebiet des Fremdenwesens. Die aus der in diesem Zeitraum geschlossenen Ehe abgeleiteten familiären Interessen des Fremden am weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet treten demgegenüber zurück, zumal die Ehe während des unberechtigten Aufenthaltes des Fremden geschlossen wurde und die Eheleute nicht mit einem längeren erlaubten Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet rechnen durften.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996191981.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1996191981_19970214X01

Rechtssatz für 95/19/1615

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

95/19/1615

Entscheidungsdatum

27.06.1997

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §10 Abs1 Z4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/09/29 94/18/0503 1

Stammrechtssatz

Der jahrelange (hier ca vierjährige) unberechtigte Aufenthalt des Fremden gefährdet die öffentliche Ordnung auf dem Gebiet des Fremdenwesens. Die aus der in diesem Zeitraum geschlossenen Ehe abgeleiteten familiären Interessen des Fremden am weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet treten demgegenüber zurück, zumal die Ehe während des unberechtigten Aufenthaltes des Fremden geschlossen wurde und die Eheleute nicht mit einem längeren erlaubten Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet rechnen durften.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995191615.X02

Im RIS seit

02.05.2001

Dokumentnummer

JWR_1995191615_19970627X02