Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
96/19/1046
Entscheidungsdatum
20.06.1996
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/19/1047
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/09/29 94/18/0503 1
Stammrechtssatz
Der jahrelange (hier ca vierjährige) unberechtigte Aufenthalt des Fremden gefährdet die öffentliche Ordnung auf dem Gebiet des Fremdenwesens. Die aus der in diesem Zeitraum geschlossenen Ehe abgeleiteten familiären Interessen des Fremden am weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet treten demgegenüber zurück, zumal die Ehe während des unberechtigten Aufenthaltes des Fremden geschlossen wurde und die Eheleute nicht mit einem längeren erlaubten Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet rechnen durften.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996191046.X02
Dokumentnummer
JWR_1996191046_19960620X02