Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
96/19/0883
Entscheidungsdatum
14.05.1996
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden 96/19/0884 - 0886
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/12/14 95/19/1345 1
Stammrechtssatz
Stützt sich ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung mit dem Zweck der Aufrechterhaltung der Familiengemeinschaft mit der Mutter im wesentlichen auf den die Familienzusammenführung regelnden § 3 AufenthaltsG 1992, ist das Schicksal eines solchen Antrages untrennbar mit dem Schicksal des Antrages jener Person verknüpft, mit welcher der Familienverband aufrecht erhalten werden soll.Stützt sich ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung mit dem Zweck der Aufrechterhaltung der Familiengemeinschaft mit der Mutter im wesentlichen auf den die Familienzusammenführung regelnden Paragraph 3, AufenthaltsG 1992, ist das Schicksal eines solchen Antrages untrennbar mit dem Schicksal des Antrages jener Person verknüpft, mit welcher der Familienverband aufrecht erhalten werden soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996190883.X02
Dokumentnummer
JWR_1996190883_19960514X02