Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.1996

Geschäftszahl

96/19/0883

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/12/14 95/19/1345 1

Stammrechtssatz

Stützt sich ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung mit dem Zweck der Aufrechterhaltung der Familiengemeinschaft mit der Mutter im wesentlichen auf den die Familienzusammenführung regelnden Paragraph 3, AufenthaltsG 1992, ist das Schicksal eines solchen Antrages untrennbar mit dem Schicksal des Antrages jener Person verknüpft, mit welcher der Familienverband aufrecht erhalten werden soll.

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 96/19/0884 - 0886