Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
96/10/0085
Entscheidungsdatum
06.07.1999
Index
L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich
Norm
NatSchG OÖ 1995 §7 Abs1;
Rechtssatz
Mit der Baulandwidmung des Grundstückes wird zwar ein öffentliches Interesse an der Bebauung der Liegenschaft, das im Einzelfall von der Naturschutzbehörde zu gewichten ist, dokumentiert; dass diesem Interesse gerade und nur mit der Errichtung eines Gebäudes mit roter Dachdeckung entsprochen werden könnte, ist aber nicht ersichtlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996100085.X05
Dokumentnummer
JWR_1996100085_19990706X05