Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 96/10/0085

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

96/10/0085

Entscheidungsdatum

06.07.1999

Index

L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich

Norm

NatSchG OÖ 1995 §7 Abs1;

Rechtssatz

Mit der Baulandwidmung des Grundstückes wird zwar ein öffentliches Interesse an der Bebauung der Liegenschaft, das im Einzelfall von der Naturschutzbehörde zu gewichten ist, dokumentiert; dass diesem Interesse gerade und nur mit der Errichtung eines Gebäudes mit roter Dachdeckung entsprochen werden könnte, ist aber nicht ersichtlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996100085.X05

Im RIS seit

18.01.2002

Dokumentnummer

JWR_1996100085_19990706X05