Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
96/07/0215
Entscheidungsdatum
16.09.1999
Index
L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit Tirol
80/06 Bodenreform
Norm
WWSGG §34 Abs1;
WWSLG Tir 1952 §39;
Rechtssatz
Mit den Einleitungsbescheiden nach § 39 Tir WWSLG ist das Servitutenverfahren in Ansehung der tatsächlich verpflichteten Grundstücke und nicht in Ansehung solcher Grundstücke einzuleiten, die nach Auffassung der Parteien verpflichtete Grundstücke hätten sein sollen.Mit den Einleitungsbescheiden nach Paragraph 39, Tir WWSLG ist das Servitutenverfahren in Ansehung der tatsächlich verpflichteten Grundstücke und nicht in Ansehung solcher Grundstücke einzuleiten, die nach Auffassung der Parteien verpflichtete Grundstücke hätten sein sollen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996070215.X05
Im RIS seit
24.01.2001
Zuletzt aktualisiert am
24.05.2013
Dokumentnummer
JWR_1996070215_19990916X05