Verwaltungsgerichtshof
16.09.1999
96/07/0215
Mit den Einleitungsbescheiden nach Paragraph 39, Tir WWSLG ist das Servitutenverfahren in Ansehung der tatsächlich verpflichteten Grundstücke und nicht in Ansehung solcher Grundstücke einzuleiten, die nach Auffassung der Parteien verpflichtete Grundstücke hätten sein sollen.