Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1999

Geschäftszahl

96/07/0215

Rechtssatz

Mit den Einleitungsbescheiden nach Paragraph 39, Tir WWSLG ist das Servitutenverfahren in Ansehung der tatsächlich verpflichteten Grundstücke und nicht in Ansehung solcher Grundstücke einzuleiten, die nach Auffassung der Parteien verpflichtete Grundstücke hätten sein sollen.