Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
96/07/0131
Entscheidungsdatum
12.12.1996
Index
83 Naturschutz Umweltschutz
Norm
AbfallnachweisV 1991 §6 Abs8;
AWG 1990 §19 Abs2;
AWG 1990 §39 Abs1 litc Z7;
Rechtssatz
Sowohl § 19 Abs 2 AWG 1990 als auch § 6 Abs 8 AbfallnachweisV stellen auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme und nicht auf den allfälligen Zeitpunkt eines auch vollständigen Vorliegens der Angaben in den jeweiligen Blättern der Begleitscheine ab.Sowohl Paragraph 19, Absatz 2, AWG 1990 als auch Paragraph 6, Absatz 8, AbfallnachweisV stellen auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme und nicht auf den allfälligen Zeitpunkt eines auch vollständigen Vorliegens der Angaben in den jeweiligen Blättern der Begleitscheine ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996070131.X01
Im RIS seit
20.11.2000
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2010
Dokumentnummer
JWR_1996070131_19961212X01