Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.1996

Geschäftszahl

96/07/0131

Rechtssatz

Sowohl Paragraph 19, Absatz 2, AWG 1990 als auch Paragraph 6, Absatz 8, AbfallnachweisV stellen auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme und nicht auf den allfälligen Zeitpunkt eines auch vollständigen Vorliegens der Angaben in den jeweiligen Blättern der Begleitscheine ab.