Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 95/21/0348

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

95/21/0348

Entscheidungsdatum

05.11.1997

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Auch die Nichtbehebung einer unrichtigen Parteienbezeichnung führt in Fällen, in denen Fehler bei der Bezeichnung einer Partei von dieser schikanös als Grundlage für eine Bestreitung der Bescheiderlassung herangezogen werden, nicht dazu, daß der Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung seines Adressaten als ein Nichtbescheid anzusehen wäre (Hinweis E 29.3.1996, 95/02/0487).

Schlagworte

Einhaltung der Formvorschriften Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995210348.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1995210348_19971105X03