Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 95/19/1758

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

95/19/1758

Entscheidungsdatum

25.01.1996

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Der Versagungstatbestand nach Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, FrG 1993 ist auch dann verwirklicht, wenn die Antragstellung während des - zeitweiligen - Aufenthaltes des Fremden im Ausland erfolgt ist. Der in Rede stehende Sichtvermerksversagungsgrund liegt nämlich bereits dann vor, wenn sich der Fremde in dem für die Entscheidung der Behörde maßgeblichen Zeitpunkt im Anschluß an eine sichtvermerksfreie oder mit Touristensichtvermerk erfolgte Einreise im Bundesgebiet aufhält (Hinweis E 20.10.1995, 95/19/0500; E 13.1.1994, 93/18/0527).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995191758.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1995191758_19960125X02