Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
8
Geschäftszahl
95/16/0071
Entscheidungsdatum
14.11.1996
Index
55 Wirtschaftslenkung
Norm
MOG 1985 §1 idF 1992/373;
MOG 1985 §20 Abs5 idF 1992/373;
Rechtssatz
Es kommt nach § 1 MOG nicht darauf an, daß für eine bestimmte Käsesorte eine überhöhte Produktion im Inland besteht. Ziel bei der Vollziehung der Abschnitte A und B des MOG ist nach § 1 MOG nämlich der Schutz der gesamten inländischen Milchwirtschaft. Ein solcher Schutz kann durchaus dann erforderlich sein, wenn es für den gesamten inländischen Käse und nicht bloß für eine bestimmte Käsesorte beträchtliche Verwertungsprobleme gibt.Es kommt nach Paragraph eins, MOG nicht darauf an, daß für eine bestimmte Käsesorte eine überhöhte Produktion im Inland besteht. Ziel bei der Vollziehung der Abschnitte A und B des MOG ist nach Paragraph eins, MOG nämlich der Schutz der gesamten inländischen Milchwirtschaft. Ein solcher Schutz kann durchaus dann erforderlich sein, wenn es für den gesamten inländischen Käse und nicht bloß für eine bestimmte Käsesorte beträchtliche Verwertungsprobleme gibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995160071.X08
Im RIS seit
27.04.2001
Zuletzt aktualisiert am
22.08.2011
Dokumentnummer
JWR_1995160071_19961114X08