Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 95/16/0071

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

95/16/0071

Entscheidungsdatum

14.11.1996

Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

MOG 1985 §1 idF 1992/373;
MOG 1985 §20 Abs5 idF 1992/373;

Rechtssatz

Es kommt nach Paragraph eins, MOG nicht darauf an, daß für eine bestimmte Käsesorte eine überhöhte Produktion im Inland besteht. Ziel bei der Vollziehung der Abschnitte A und B des MOG ist nach Paragraph eins, MOG nämlich der Schutz der gesamten inländischen Milchwirtschaft. Ein solcher Schutz kann durchaus dann erforderlich sein, wenn es für den gesamten inländischen Käse und nicht bloß für eine bestimmte Käsesorte beträchtliche Verwertungsprobleme gibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995160071.X08

Im RIS seit

27.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011

Dokumentnummer

JWR_1995160071_19961114X08