Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
95/16/0071
Entscheidungsdatum
14.11.1996
Index
55 Wirtschaftslenkung
Rechtssatz
Eine Bezeichnung "TRAPPISTA" im Vergleich zum Trappistenkäse kann zwar als übereinstimmende Warenbezeichnung angesehen werden, vermag aber allein eine Gegenüberstellung der charakteristischen Merkmale zur Übrprüfung der Rechtmäßigkeit der herangezogenen Inlandsware als Vergleichsware nicht zu ersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995160071.X06
Im RIS seit
27.04.2001
Zuletzt aktualisiert am
22.08.2011
Dokumentnummer
JWR_1995160071_19961114X06