Zu den gem § 67 Abs 6 DP Stmk zu berücksichtigenden persönlichen, familiären und sozialen Verhältnissen des Beamten gehören auch wesentliche wirtschaftliche Nachteile, und zwar auch im Fall eines in der Person des Beamten gelegenen Abzugsinteresses (Hinweis E 27.2.1989, 87/12/0060, und E 14.10.1992, 89/12/0088).Zu den gem Paragraph 67, Absatz 6, DP Stmk zu berücksichtigenden persönlichen, familiären und sozialen Verhältnissen des Beamten gehören auch wesentliche wirtschaftliche Nachteile, und zwar auch im Fall eines in der Person des Beamten gelegenen Abzugsinteresses (Hinweis E 27.2.1989, 87/12/0060, und E 14.10.1992, 89/12/0088).