Verwaltungsgerichtshof
02.09.1998
95/12/0150
Zu den gem Paragraph 67, Absatz 6, DP Stmk zu berücksichtigenden persönlichen, familiären und sozialen Verhältnissen des Beamten gehören auch wesentliche wirtschaftliche Nachteile, und zwar auch im Fall eines in der Person des Beamten gelegenen Abzugsinteresses (Hinweis E 27.2.1989, 87/12/0060, und E 14.10.1992, 89/12/0088).