Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2002/10/0115
Entscheidungsdatum
04.07.2005
Index
L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
Norm
NatSchG Stmk 1976 §4 Abs1;
NatSchG Stmk 1976 §4 Abs7;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/10/0176 E 14. Dezember 1998 RS 4
Stammrechtssatz
Selbst dann, wenn die Tafel in 15 m Entfernung vom letzten Gebäude, das zu einer geschlossenen Ortschaft zählt, aufgestellt wäre, könnte nicht schon allein deshalb gesagt werden, daß sich die Werbetafel in einem solchen Naheverhältnis zu dem genannten Gebäude befinde, daß sie sozusagen nicht aus dem Schatten dieses Gebäudes hervortrete (Hinweis E 19.10.1998, 98/10/0058).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002100115.X01
Im RIS seit
14.09.2005
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2009
Dokumentnummer
JWR_2002100115_20050704X01