Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 14348 A/1995
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
95/10/0081
Entscheidungsdatum
23.10.1995
Index
L55001 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Burgenland
58/02 Energierecht
Norm
NatSchG Bgld 1990 §5 lite;
NatSchG Bgld 1990 §6 Abs1;
NatSchG Bgld 1990 §6 Abs5;
NatSchG Bgld 1990 §6;
StarkstromwegeG 1968;
Rechtssatz
Es ist kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich, daß Art und Gewicht der von einer Freileitung nach § 5 lit e Bgld NatSchG 1990 und ihrer Benützung zum Energietransport ausgehenden nachteiligen Beeinflussung des Landschaftsbildes sowie der nachteiligen Beeinträchtigung des Gefüges des Haushaltes der Natur im betroffenen Lebensraum bzw des Charakters des betroffenen Landschaftsraumes in irgendeiner Weise von der "Herkunft" der elektrischen Energie abhängig wären, zu deren Transport die Freileitung dienen soll.Es ist kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich, daß Art und Gewicht der von einer Freileitung nach Paragraph 5, Litera e, Bgld NatSchG 1990 und ihrer Benützung zum Energietransport ausgehenden nachteiligen Beeinflussung des Landschaftsbildes sowie der nachteiligen Beeinträchtigung des Gefüges des Haushaltes der Natur im betroffenen Lebensraum bzw des Charakters des betroffenen Landschaftsraumes in irgendeiner Weise von der "Herkunft" der elektrischen Energie abhängig wären, zu deren Transport die Freileitung dienen soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100081.X04
Im RIS seit
08.11.2001
Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011
Dokumentnummer
JWR_1995100081_19951023X04