Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0839/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9112 A/1976

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0839/76

Entscheidungsdatum

09.09.1976

Index

77 Kunst Kultur

Norm

DSchG 1923 §5;

Rechtssatz

Stellt ein Eigentümer unter Mitvorlage genauer Baupläne ein eindeutig konkretisiertes Ansuchen auf Zustimmung zu Veränderungen am Denkmal nach Paragraph 5, DSchG, schränkt er dieses Begehren im Verwaltungsverfahren nicht ein und stellt er auch keine Eventualanträge in der Richtung, nur Teile des Projektes zu bewilligen, hat die Behörde nur darüber zu befinden, ob dem Antrag insgesamt die Zustimmung erteilt werden könne oder nicht. Jede, das Projekt nur beschränkt bewilligende Maßnahme würde kein "Minus", sondern ein unzulässiges "Aliud".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1976000839.X01

Im RIS seit

20.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011

Dokumentnummer

JWR_1976000839_19760909X01

Rechtssatz für 93/09/0035

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

93/09/0035

Entscheidungsdatum

15.09.1994

Index

77 Kunst Kultur

Norm

DMSG 1923 §5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0839/76 E 9. September 1976 VwSlg 9112 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Stellt ein Eigentümer unter Mitvorlage genauer Baupläne ein eindeutig konkretisiertes Ansuchen auf Zustimmung zu Veränderungen am Denkmal nach Paragraph 5, DSchG, schränkt er dieses Begehren im Verwaltungsverfahren nicht ein und stellt er auch keine Eventualanträge in der Richtung, nur Teile des Projektes zu bewilligen, hat die Behörde nur darüber zu befinden, ob dem Antrag insgesamt die Zustimmung erteilt werden könne oder nicht. Jede, das Projekt nur beschränkt bewilligende Maßnahme würde kein "Minus", sondern ein unzulässiges "Aliud".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090035.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011

Dokumentnummer

JWR_1993090035_19940915X01

Rechtssatz für 95/09/0325

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

95/09/0325

Entscheidungsdatum

19.11.1997

Index

77 Kunst Kultur

Norm

DMSG 1923 §5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0839/76 E 9. September 1976 VwSlg 9112 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Stellt ein Eigentümer unter Mitvorlage genauer Baupläne ein eindeutig konkretisiertes Ansuchen auf Zustimmung zu Veränderungen am Denkmal nach Paragraph 5, DSchG, schränkt er dieses Begehren im Verwaltungsverfahren nicht ein und stellt er auch keine Eventualanträge in der Richtung, nur Teile des Projektes zu bewilligen, hat die Behörde nur darüber zu befinden, ob dem Antrag insgesamt die Zustimmung erteilt werden könne oder nicht. Jede, das Projekt nur beschränkt bewilligende Maßnahme würde kein "Minus", sondern ein unzulässiges "Aliud".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995090325.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011

Dokumentnummer

JWR_1995090325_19971119X03