Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 95/07/0216

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

95/07/0216

Entscheidungsdatum

25.04.1996

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Unter den von der verwaltungsgerichtlichen Judikatur herausgearbeiteten Kriterien ist auch die Erlassung eines Feststellungsbescheides über die Parteistellung in einem bestimmten Verwaltungsverfahren zulässig, um im Zweifel zu klären, ob einer bestimmten Person in dem betreffenden Verfahren Parteistellung zukommt (Hinweis B 10.5.1961, 709/61, VwSlg 5567 A/1961). Durch die antragsgemäße Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides fehlt es aber am rechtlichen Interesse der Partei an der bescheidmäßigen Feststellung ihrer Parteistellung durch die Behörde erster Instanz, da sie nunmehr in der Berufung und im daran anschließenden Berufungsverfahren alles vorbringen kann, was sie vorbringen hätte können, wenn sie dem Verfahren ordnungsgemäß beigezogen worden wäre.

Schlagworte

Übergangene Partei Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995070216.X06

Im RIS seit

26.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2012

Dokumentnummer

JWR_1995070216_19960425X06