Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
94/18/0603
Entscheidungsdatum
29.09.1994
Index
19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
AufG 1992 §6 Abs2;
FrG 1993 §17 Abs1;
FrG 1993 §19;
MRK Art8 Abs2;
Rechtssatz
Das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung eines geordneten Fremdenwesens wird durch die rechtswidrige Einreise und den zumindest seit der rechtskräftigen Abweisung des Asylantrages unberechtigten Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet in hohem Maße gefährdet, unterläuft doch ein solches Verhalten die mit dem AufenthaltsG 1992 verfolgten Zielsetzungen einer wirksamen Steuerung der Zuwanderung nach qualitativen und quantitativen Kriterien.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180603.X02
Dokumentnummer
JWR_1994180603_19940929X02