Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
95/21/0271
Entscheidungsdatum
17.05.1995
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/06/01 94/18/0273 2
Stammrechtssatz
Der ca zweieinhalbjährige Aufenthalt des Fremden in Österreich reicht nicht aus, um die Lebensbeziehungen im Bundesgebiet derart zu festigen, daß dem mit der Ausweisung verbundenen Eingriff Relevanz iSd § 19 FrG 1993 zukommen könnte.Der ca zweieinhalbjährige Aufenthalt des Fremden in Österreich reicht nicht aus, um die Lebensbeziehungen im Bundesgebiet derart zu festigen, daß dem mit der Ausweisung verbundenen Eingriff Relevanz iSd Paragraph 19, FrG 1993 zukommen könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995210271.X04
Dokumentnummer
JWR_1995210271_19950517X04