Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 93/18/0626

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

93/18/0626

Entscheidungsdatum

10.02.1994

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/05 Reisedokumente Sichtvermerke

Norm

AufG 1992 §1;
FrG 1993 §15 Abs1 Z1;
Sichtvermerkspflicht Aufhebung Polen 1972 Art1 Abs1;

Rechtssatz

In Fällen, in denen ein Fremder eine Bewilligung gemäß Paragraph eins, AufenthaltsG 1992 benötigt, kann die Rechtmäßigkeit seines Aufenthaltes nur auf eine solche Bewilligung gestützt werden. Eine (auf Grund eines Sichtvermerksabkommens) sichtvermerksfrei erfolgte Einreise kann in solchen Fällen nicht als Grundlage für die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes iSd Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer eins, FrG 1993 herangezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993180626.X01

Im RIS seit

06.08.2001

Dokumentnummer

JWR_1993180626_19940210X01

Rechtssatz für 94/18/0258

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 14068 A/1994

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

94/18/0258

Entscheidungsdatum

01.06.1994

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/05 Reisedokumente Sichtvermerke

Norm

AufG 1992 §1 Abs2 Z2;
AufG 1992 §1;
FrG 1993 §15 Abs1 Z1;
Sichtvermerkspflicht Aufhebung Ungarn 1978 Art1 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/02/10 93/18/0626 1

Stammrechtssatz

In Fällen, in denen ein Fremder eine Bewilligung gemäß Paragraph eins, AufenthaltsG 1992 benötigt, kann die Rechtmäßigkeit seines Aufenthaltes nur auf eine solche Bewilligung gestützt werden. Eine (auf Grund eines Sichtvermerksabkommens) sichtvermerksfrei erfolgte Einreise kann in solchen Fällen nicht als Grundlage für die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes iSd Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer eins, FrG 1993 herangezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180258.X03

Im RIS seit

13.06.2001

Dokumentnummer

JWR_1994180258_19940601X03

Rechtssatz für 94/18/0347

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

94/18/0347

Entscheidungsdatum

21.07.1994

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/05 Reisedokumente Sichtvermerke

Norm

AufG 1992 §1;
FrG 1993 §15 Abs1 Z1;
Sichtvermerkspflicht Aufhebung Polen 1972 Art1 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/02/10 93/18/0626 1

Stammrechtssatz

In Fällen, in denen ein Fremder eine Bewilligung gemäß Paragraph eins, AufenthaltsG 1992 benötigt, kann die Rechtmäßigkeit seines Aufenthaltes nur auf eine solche Bewilligung gestützt werden. Eine (auf Grund eines Sichtvermerksabkommens) sichtvermerksfrei erfolgte Einreise kann in solchen Fällen nicht als Grundlage für die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes iSd Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer eins, FrG 1993 herangezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180347.X01

Im RIS seit

13.06.2001

Dokumentnummer

JWR_1994180347_19940721X01

Rechtssatz für 94/18/0454

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

94/18/0454

Entscheidungsdatum

08.09.1994

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/05 Reisedokumente Sichtvermerke

Norm

AufG 1992 §1;
FrG 1993 §15 Abs1 Z1;
Sichtvermerkspflicht Aufhebung Polen 1972 Art1 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/02/10 93/18/0626 1

Stammrechtssatz

In Fällen, in denen ein Fremder eine Bewilligung gemäß Paragraph eins, AufenthaltsG 1992 benötigt, kann die Rechtmäßigkeit seines Aufenthaltes nur auf eine solche Bewilligung gestützt werden. Eine (auf Grund eines Sichtvermerksabkommens) sichtvermerksfrei erfolgte Einreise kann in solchen Fällen nicht als Grundlage für die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes iSd Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer eins, FrG 1993 herangezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180454.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1994180454_19940908X03

Rechtssatz für 95/21/0486

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

95/21/0486

Entscheidungsdatum

20.03.1996

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/05 Reisedokumente Sichtvermerke

Norm

AufG 1992 §1;
FrG 1993 §15 Abs1 Z1;
Sichtvermerkspflicht Aufhebung Ungarn 1978 Art1 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/02/10 93/18/0626 1

Stammrechtssatz

In Fällen, in denen ein Fremder eine Bewilligung gemäß Paragraph eins, AufenthaltsG 1992 benötigt, kann die Rechtmäßigkeit seines Aufenthaltes nur auf eine solche Bewilligung gestützt werden. Eine (auf Grund eines Sichtvermerksabkommens) sichtvermerksfrei erfolgte Einreise kann in solchen Fällen nicht als Grundlage für die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes iSd Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer eins, FrG 1993 herangezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995210486.X01

Im RIS seit

13.06.2001

Dokumentnummer

JWR_1995210486_19960320X01

Rechtssatz für 97/18/0073

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

97/18/0073

Entscheidungsdatum

18.12.1997

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/05 Reisedokumente Sichtvermerke

Norm

AufG 1992 §1;
FrG 1993 §15 Abs1 Z1;
Sichtvermerkspflicht Aufhebung Polen 1972 Art1 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/02/10 93/18/0626 1

Stammrechtssatz

In Fällen, in denen ein Fremder eine Bewilligung gemäß Paragraph eins, AufenthaltsG 1992 benötigt, kann die Rechtmäßigkeit seines Aufenthaltes nur auf eine solche Bewilligung gestützt werden. Eine (auf Grund eines Sichtvermerksabkommens) sichtvermerksfrei erfolgte Einreise kann in solchen Fällen nicht als Grundlage für die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes iSd Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer eins, FrG 1993 herangezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997180073.X01

Im RIS seit

13.06.2001

Dokumentnummer

JWR_1997180073_19971218X01