Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 14068 A/1994
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
94/18/0258
Entscheidungsdatum
01.06.1994
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/05 Reisedokumente Sichtvermerke
Norm
AufG 1992 §1 Abs2 Z2;
AufG 1992 §1;
FrG 1993 §15 Abs1 Z1;
Sichtvermerkspflicht Aufhebung Ungarn 1978 Art1 Abs1;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/02/10 93/18/0626 1
Stammrechtssatz
In Fällen, in denen ein Fremder eine Bewilligung gemäß § 1 AufenthaltsG 1992 benötigt, kann die Rechtmäßigkeit seines Aufenthaltes nur auf eine solche Bewilligung gestützt werden. Eine (auf Grund eines Sichtvermerksabkommens) sichtvermerksfrei erfolgte Einreise kann in solchen Fällen nicht als Grundlage für die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes iSd § 15 Abs 1 Z 1 FrG 1993 herangezogen werden.In Fällen, in denen ein Fremder eine Bewilligung gemäß Paragraph eins, AufenthaltsG 1992 benötigt, kann die Rechtmäßigkeit seines Aufenthaltes nur auf eine solche Bewilligung gestützt werden. Eine (auf Grund eines Sichtvermerksabkommens) sichtvermerksfrei erfolgte Einreise kann in solchen Fällen nicht als Grundlage für die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes iSd Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer eins, FrG 1993 herangezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180258.X03
Dokumentnummer
JWR_1994180258_19940601X03