Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 94/18/0139

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

94/18/0139

Entscheidungsdatum

28.04.1995

Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §19;
FrG 1993 §20 Abs1;
MRK Art8 Abs2;

Rechtssatz

Hält sich der Fremde bereits fünf Jahre im Bundesgebiet auf, wobei der überwiegende Teil dieses Aufenthaltes auf Sichtvermerken beruht, bewirkt die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes trotz Fehlens einer legalen Beschäftigung und familiärer Bindungen jedenfalls einen relevanten Eingriff in das Privatleben des Fremden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994180139.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1994180139_19950428X03