Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
94/18/0139
Entscheidungsdatum
28.04.1995
Index
19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
FrG 1993 §19;
FrG 1993 §20 Abs1;
MRK Art8 Abs2;
Rechtssatz
Hält sich der Fremde bereits fünf Jahre im Bundesgebiet auf, wobei der überwiegende Teil dieses Aufenthaltes auf Sichtvermerken beruht, bewirkt die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes trotz Fehlens einer legalen Beschäftigung und familiärer Bindungen jedenfalls einen relevanten Eingriff in das Privatleben des Fremden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994180139.X03
Dokumentnummer
JWR_1994180139_19950428X03