Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1995

Geschäftszahl

94/18/0139

Rechtssatz

Hält sich der Fremde bereits fünf Jahre im Bundesgebiet auf, wobei der überwiegende Teil dieses Aufenthaltes auf Sichtvermerken beruht, bewirkt die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes trotz Fehlens einer legalen Beschäftigung und familiärer Bindungen jedenfalls einen relevanten Eingriff in das Privatleben des Fremden.