Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
94/18/0114
Entscheidungsdatum
14.04.1994
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
94/18/0115 bis 94/18/0120
Rechtssatz
Bei den Vorschriften des § 3 AVG handelt es sich um subsidiäre Bestimmungen, die in Ansehung der örtlichen Zuständigkeit für die Erteilung von Sichtvermerken zufolge der in § 67 und § 68 FrG 1993 getroffenen Regelungen nicht zur Anwendung kommen können.Bei den Vorschriften des Paragraph 3, AVG handelt es sich um subsidiäre Bestimmungen, die in Ansehung der örtlichen Zuständigkeit für die Erteilung von Sichtvermerken zufolge der in Paragraph 67 und Paragraph 68, FrG 1993 getroffenen Regelungen nicht zur Anwendung kommen können.
Schlagworte
örtliche Zuständigkeit
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180114.X02
Dokumentnummer
JWR_1994180114_19940414X02