Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 94/17/0420

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 7120 F/1996

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

94/17/0420

Entscheidungsdatum

20.09.1996

Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
GewStG §25 Abs1;
GewStG §28 Abs1;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/16/0267 E 3. Oktober 1996

Rechtssatz

Wurden der abgabepflichtigen Gesellschaft durch eine Kontosperre der Bank die Zahlungsmittel entzogen und wurde die Abgabenschuld erst am 15ten des darauffolgenden Monates fällig (hier: Lohnsummensteuer, vergleiche Paragraph 25, Absatz eins, GewStG), dann kam dem Abschluß von Zessionsverträgen keine Relevanz für die Verletzung der abgabenrechtlichen Zahlungspflichten zu. Dies übersieht die Behörde, wenn sie ein Verschulden des Geschäftsführers im Abschluß von Zessionsverträgen erblickt, besteht doch kein Anhaltspunkt dafür, daß die Gesellschaft nach dem Zeitpunkt der Kontosperre noch über Zahlungsmittel verfügt hätte, wären die Zessionsverträge (mit der Bank) nicht geschlossen worden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994170420.X01

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008

Dokumentnummer

JWR_1994170420_19960920X01