Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
94/17/0002
Entscheidungsdatum
23.06.1994
Index
L82000 Bauordnung
Rechtssatz
Die Nichterteilung eines Abbruchbescheides selbst durch einen langen Zeitraum (hier durch mehr als 60 Jahre) kann bei der Beurteilung der vermuteten Konsensgemäßheit eines Gebäudes, das offenkundig den zur Zeit seiner Errichtung in Geltung stehenden Bauvorschriften widersprach, nicht in Betracht gezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994170002.X06
Im RIS seit
03.05.2001
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009
Dokumentnummer
JWR_1994170002_19940623X06