Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 94/17/0002

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

94/17/0002

Entscheidungsdatum

23.06.1994

Index

L82000 Bauordnung

Norm

BauRallg;

Rechtssatz

Der Umstand, daß Unterlagen durch Kriegseinwirkungen oder ähnliche Ereignisse verlorengegangen sein könnten, ist - ähnlich wie bei sehr lange zurückliegenden Errichtungszeitpunkten des Gebäudes - einer jener Fälle, die es nach der Rechtsprechung des VwGH grundsätzlich gerechtfertigt erscheinen lassen, die Konsensgemäßheit des Gebäudebestandes zu vermuten. Bei der Prüfung dieser Frage ist aber zu beachten, daß die Vermutung der Konsensgemäßheit alter Baubestände nur jenen Bauzuständen zukommt, die nach der zur Zeit ihrer Herstellung geltenden Bauordnung dem Gesetz entsprachen (Hinweis: E 13.12.1985, 83/17/0221).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994170002.X02

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009

Dokumentnummer

JWR_1994170002_19940623X02