Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 94/12/0241

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

9

Geschäftszahl

94/12/0241

Entscheidungsdatum

25.03.1998

Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

DP §22 Abs3 idF 1984/033 ;
DP/Stmk 1974 impl;

Rechtssatz

Es trifft nicht zu, daß sich bei Bestehen eines Abzugsinteresses für die bevorstehende Versetzung bei der Dienstzuteilung mit Dienstortwechsel die Bedachtnahme auf die in Paragraph 22, Absatz 3, dritter Satz DP in der Fassung LGBl Stmk 1984/033 angesprochenen Verhältnisse jedenfalls erübrigt. Die Bedachtnahme könnte bei der Auswahl des neuen Dienstortes eine Rolle spielen, wenn mehrere Dienststellen an verschiedenen Orten in Betracht kommen, wobei die Dienstbehörde allerdings nicht gehalten ist, ihre gesamte Personalplanung aus Anlaß einer solchen Dienstzuteilung zu überdenken (zB Versetzung eines anderen Beamten, um einen aus der Sicht des betroffenen Beamten "günstigeren" Dienstzuteilungsort "freizumachen").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994120241.X09

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2011

Dokumentnummer

JWR_1994120241_19980325X09