Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 94/10/0166

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

94/10/0166

Entscheidungsdatum

04.09.1995

Index

L40016 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Steiermark

Norm

PolStG Stmk 1975 §1;

Rechtssatz

Schreien mit einem Polizeibeamten (hier: das laute Schreien des Wortes "Schweine") verstößt - soweit es nicht der Herbeiholung von Hilfe dient, was aber bei den vom Beschuldigten zwischen den Hilferufen unbestrittenermaßen gebrauchten "Kraftworten" nicht zutrifft - gegen ein Verhalten, wie es im Zusammenleben mit anderen verlangt werden kann (Hinweis E 17.2.1992, 91/10/0138), und erregt daher

ungebührlicherweise störenden Lärm iSd Paragraph eins, Stmk LPolG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100166.X03

Im RIS seit

30.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009

Dokumentnummer

JWR_1994100166_19950904X03