Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 94/10/0159

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

94/10/0159

Entscheidungsdatum

29.01.1996

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Rechtssatz

Die Annahme eines öffentlichen Interesses an einer "agrargerechten Verbesserung (Halten von Wildtieren)" bedarf konkreter Tatsachenfeststellungen und daraus gezogener fachlicher Schlüsse, die es der Forstbehörde ermöglichen, in nachvollziehbarer Weise zu dem Ergebnis zu gelangen, die Errichtung eines Wildgatters sei im vorliegenden Fall eine im öffentlichen Interesse gelegene Maßnahme der Agrarstrukturverbesserung, zu deren Verwirklichung die beantragte Rodung erforderlich ist.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994100159.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1994100159_19960129X02