Mangels einer Befundaufnahme und nachvollziehbarer fachlicher Schlußfolgerungen steht der Hinweis auf ein - nicht näher erörtertes - "agrarpolitisches Konzept" nicht auf der Ebene eines Sachverständigengutachtens iSd § 52 Abs 1 AVG.Mangels einer Befundaufnahme und nachvollziehbarer fachlicher Schlußfolgerungen steht der Hinweis auf ein - nicht näher erörtertes - "agrarpolitisches Konzept" nicht auf der Ebene eines Sachverständigengutachtens iSd Paragraph 52, Absatz eins, AVG.