Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
94/10/0144
Entscheidungsdatum
24.10.1994
Index
L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich
Norm
LSchV OÖ Bereich von Flüssen und Bächen 1982 §1;
NatSchG OÖ 1982 §39 Abs1;
NatSchG OÖ 1982 §39 Abs4;
NatSchG OÖ 1982 §6 Abs1;
Rechtssatz
Am Vorliegen der Voraussetzungen für einen Wiederherstellungsauftrag nach § 39 OÖ NatSchG 1982 ändert es nichts, daß derzeit kein Ersatzplatz für die in der zu beseitigenden Zwingeranlage befindlichen Tiere vorhanden ist. Dieser Einwand könnte nur unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit der Frist für die Beseitigung der Zwingeranlage von Bedeutung sein.Am Vorliegen der Voraussetzungen für einen Wiederherstellungsauftrag nach Paragraph 39, OÖ NatSchG 1982 ändert es nichts, daß derzeit kein Ersatzplatz für die in der zu beseitigenden Zwingeranlage befindlichen Tiere vorhanden ist. Dieser Einwand könnte nur unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit der Frist für die Beseitigung der Zwingeranlage von Bedeutung sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994100144.X05
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
18.01.2012
Dokumentnummer
JWR_1994100144_19941024X05