Verwaltungsgerichtshof
24.10.1994
94/10/0144
Am Vorliegen der Voraussetzungen für einen Wiederherstellungsauftrag nach Paragraph 39, OÖ NatSchG 1982 ändert es nichts, daß derzeit kein Ersatzplatz für die in der zu beseitigenden Zwingeranlage befindlichen Tiere vorhanden ist. Dieser Einwand könnte nur unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit der Frist für die Beseitigung der Zwingeranlage von Bedeutung sein.