Die Annahme einer (zumutbaren) Beschäftigung iSd § 10 Abs 1 AlVG wird vereitelt, wenn trotz vereinbarten Arbeitsvertrages mit einer Arbeitsaufnahme am nächsten Tag das (gem § 10 Abs 1 ASVG erst mit der Arbeitsaufnahme beginnende) Beschäftigungsverhaltnis nach § 4 Abs 2 ASVG aus Verschulden des Arbeitslosen nicht zustandegekommen ist (hier: mangels Antritts der Arbeit ohne Angabe gerechtfertigter Gründe).Die Annahme einer (zumutbaren) Beschäftigung iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG wird vereitelt, wenn trotz vereinbarten Arbeitsvertrages mit einer Arbeitsaufnahme am nächsten Tag das (gem Paragraph 10, Absatz eins, ASVG erst mit der Arbeitsaufnahme beginnende) Beschäftigungsverhaltnis nach Paragraph 4, Absatz 2, ASVG aus Verschulden des Arbeitslosen nicht zustandegekommen ist (hier: mangels Antritts der Arbeit ohne Angabe gerechtfertigter Gründe).