Richtlinien, die einzelne im Hochwasserabflußbereich der Donau gelegene Badehütten zum Gegenstand haben und von Baubehörde, Raumplanung, Wasserstraßendirektion und Wasserbautechnikern gemeinsam erarbeitet wurden, um die von diesen Badehütten ausgehenden Einflüsse und Gefährdungen betreffend den Wasserabfluß möglichst gering zu halten, einheitlich vorzugehen und Baubeschränkungen gleichmäßig zu verteilen, sind rechtlich nicht bindend.