Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 94/07/0097

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

94/07/0097

Entscheidungsdatum

28.07.1994

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Eine Verletzung des Parteiengehörs im Wiederaufnahmeverfahren liegt dann nicht vor, wenn die Erhebungen der Behörde lediglich die Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages iSd Paragraph 69, Absatz 2, AVG zum Gegenstand hatten und das Ergebnis der der Partei nicht vorgehaltenen Erhebungen ohnehin zur Annahme der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages in Bestätigung der im Wiederaufnahmeantrag genannten Daten geführt hat.

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Parteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994070097.X03

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2009

Dokumentnummer

JWR_1994070097_19940728X03