Ob eine Verwendung oder Verwertung zulässig iSd § 2 Abs 3 AWGOb eine Verwendung oder Verwertung zulässig iSd Paragraph 2, Absatz 3, AWG
1990 ist, bemißt sich auch nach den Bestimmungen des AWG 1990,
die - soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird (vgl
hiezu die nach § 2 Abs 3 zweiter Satz AWG 1990 hier nichthiezu die nach Paragraph 2, Absatz 3, zweiter Satz AWG 1990 hier nicht
anzuwendenden Bestimmungen) - für bestimmte Anlagen der
Abfallverwertung eine Genehmigung vorsehen. Soweit daher eine
diesfalls etwa nach § 29 Abs 1 AWG 1990 erforderlichediesfalls etwa nach Paragraph 29, Absatz eins, AWG 1990 erforderliche
Genehmigung nicht vorliegt, kann eine entsprechende Verwertung
nicht als zulässig iSd § 2 Abs 3 AWG 1990 angesehen werden.nicht als zulässig iSd Paragraph 2, Absatz 3, AWG 1990 angesehen werden.