Verwaltungsgerichtshof
24.01.2013
2010/07/0218
GRS wie 93/04/0241 E 21. März 1995 VwSlg 14225 A/1995 RS 5
Ob eine Verwendung oder Verwertung zulässig iSd Paragraph 2, Absatz 3, AWG
1990 ist, bemißt sich auch nach den Bestimmungen des AWG 1990,
die - soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird (vgl
hiezu die nach Paragraph 2, Absatz 3, zweiter Satz AWG 1990 hier nicht
anzuwendenden Bestimmungen) - für bestimmte Anlagen der
Abfallverwertung eine Genehmigung vorsehen. Soweit daher eine
diesfalls etwa nach Paragraph 29, Absatz eins, AWG 1990 erforderliche
Genehmigung nicht vorliegt, kann eine entsprechende Verwertung
nicht als zulässig iSd Paragraph 2, Absatz 3, AWG 1990 angesehen werden.
ECLI:AT:VWGH:2013:2010070218.X02