Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.2013

Geschäftszahl

2010/07/0218

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/04/0241 E 21. März 1995 VwSlg 14225 A/1995 RS 5

Stammrechtssatz

Ob eine Verwendung oder Verwertung zulässig iSd Paragraph 2, Absatz 3, AWG

1990 ist, bemißt sich auch nach den Bestimmungen des AWG 1990,

die - soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird (vgl

hiezu die nach Paragraph 2, Absatz 3, zweiter Satz AWG 1990 hier nicht

anzuwendenden Bestimmungen) - für bestimmte Anlagen der

Abfallverwertung eine Genehmigung vorsehen. Soweit daher eine

diesfalls etwa nach Paragraph 29, Absatz eins, AWG 1990 erforderliche

Genehmigung nicht vorliegt, kann eine entsprechende Verwertung

nicht als zulässig iSd Paragraph 2, Absatz 3, AWG 1990 angesehen werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2013:2010070218.X02