Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 93/12/0312

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

93/12/0312

Entscheidungsdatum

29.06.1994

Index

L24003 Gemeindebedienstete Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Es würde eine Überziehung der Mitwirkungspflicht bedeuten, wenn der Mehrdienstleistungen geltend machende Beamte von sich aus alle denkbaren Voraussetzungen für seinen Anspruch selbst vorbringen müßte (die Behörde hatte sich im vorliegenden Fall daher zu Unrecht darauf berufen, der Beschwerdeführer habe nicht behauptet, er habe keine Freizeit in Anspruch nehmen können).

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120312.X06

Im RIS seit

25.01.2001

Dokumentnummer

JWR_1993120312_19940629X06